| Deutschland |
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| Recht |
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| Bundesverkehrswegeplan 2030 |
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| Strategische Umweltprüfung |
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| Hyperlink 226 aktualisiert am 26.10.2021 |
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Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) vom Oktober 2021 |
Zusammenfassung des Rechtsgutachtens: Zur formellen (Unions-)Rechtswidrigkeit und materiellen Verfassungswidrigkeit des gesetzlichen Bedarfsplans 2030 für Bundesfernstraßen und den hiermit verbundenen Rechtsfolgen ↗ |
Das Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass der gesetzliche Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2030 vom 23.12.2016 (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 des Fernstraßenausbaugesetzes, FStrAbG) wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme der EU (SUP-Richtlinie) formell unionsrechtswidrig ist. Das 4-seitige Dokument kann als PDF-Datei heruntergeladen werden. Zum BUND-Rechtsgutachten gibt es eine Stellungnahme der Südpfälzer Grünen ↗ vom 9. Oktober 2021. |
Grund der Aktualisierung am 26.10.2021: Link zur Stellungnahme der Südpfälzer Grünen hinzugefügt. |